Thursday 11 December 2008

Begutachtungsentwurf zum Aufenthaltsverfahren

"In den Asyl- und Aufenthaltsverfahren soll künftig der humanitäre Aspekt stärker berücksichtigt werden. Konkret werden taxaktiv acht Kriterien aufgelistet, die bei der Entscheidungsfindung von den Behörden zu berücksichtigen sind: Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts (Legalität, aussichtslose, unzulässige Anträge usf.), tatsächliches Familienleben und dessen Intensität, Schutzwürdigkeit des Privatlebens, Grad der Integration (Selbsterhaltungsfähigkeit, Ausbildung, Teilnahme am sozialen Leben usf.), Bindungen zum Herkunftsstaat des Fremden, strafgerichtliche Unbescholtenheit, Verstöße gegen Asyl- und Fremdenrecht sowie "die Frage, ob das Privat- und Familienleben des Fremden in einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren."

DerStandard, 10. Dezember 2008

Kann sich jemand vorstellen, wie genau einige dieser Punkte überprüft werden sollen, wie dies geschehen soll, ab welchem Grad der "Teilnahme am sozialen Leben" (was ist das? Mitgliedschaft im Fußballclub, regelmäßiger Gasthausbesuch...?) ein Aufenthaltstitel gewährt wird? Was, wenn einige Familienmitglieder diese Kriterien erfüllen, andere nicht? Das von einer Ministerin, die "Kulturdelikte" strafbar machen wollte.

DerStandard: Harsche Kritik an Fekters Entwurf für Bleiberecht
Die Presse: Neue Arbeit für die Verfassungsrichter
Der Begutachtungsentwurf im Wortlaut (pdf, Innenministerium)

3 comments:

? said...

Ich glaube wirklich, Sie werden in die Politik wie ein Vertreter ernannt. Sie werden sagen, dass ich gesagt

flame gun for the cute ones said...

I didn't quite understand you there: it's perfectly OK if you comment in English. I appreciate the thought though, thanks!

? said...

ok chancellor...you will be surprised when it happens