"Der UVS sieht dies allerdings anders. Er stellte fest, dass die Aussagen der Tschetschenen und nicht jene der Polizisten glaubwürdig seien."Innenminister Ernst Strasser, der Leiter der niederösterreichischen Fremdenpolizei, seine Grenzbeamten, die Dolmetscher - im Ergebnis ist herauszulesen, dass sie alle vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt haben", wird UVS-Richter Marzi in der Wochenzeitung zitiert. Ein gerichtliches Nachspiel wegen Amtsmissbrauchs drohe aber keinem der Genannten, denn das Delikt sei verjährt. Strasser wollte laut "Falter" keinen Kommentar abgeben."
DerStandard: Ex-Innenminister Strasser hat Asylwerber "nicht gehört", 13. Juli 2010
Beruhigende Dinge, die wir daraus lernen: es gibt keine Garantie dafür, dass ein Urteil erfolgt, bevor die verhandelten Tatbestände verjährt sind. Aber Hauptsache, der Staat beweist anderswo seine Prinzipientreue.
Falter: Strassers Tschetschenenlüge, 14. Juli 2010
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